Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBs Verkaufs -und Lieferbedingungen
der Firma Ethernetworks
Thebäerstrasse 30
54292 Trier
§ 1 - Geltungsbereich
Für die Vertragsbeziehungen gelten ausschließlich unsere Verkaufs-
und Lieferbedingungen. Davon abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen
der Schriftform.
§ 2 - Zustandekommen des Vertrages
Der Kunde erwirbt die Vertragsgegenstände durch Bestellung oder
Barkauf.
Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Wir können
dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung
einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, daß dem Kunden
innerhalb dieser Frist der bestellte Vertragsgegenstand zugesendet wird.
Die einschlägigen Informationen über Vertragsgegenstände
und Vertragsinhalt nach § 2 Abs. 2 FernAbsG sind, soweit sie nicht
in diesen ABGs enthalten sind, im Internet abrufbar und werden mit der
Auftragsbestätigung oder mit der Lieferung der Vertragsgegenstände
beigefügt oder auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail
über die vom Kunden bei der Bestellung benannte E-Mail-Adresse) übertragen.
§ 3 - Vertragsgegenstand/Nebenrechte
Beim Erwerb von Software gelten die entsprechenden Nutzungsbestimmungen
seitens des Herstellers. Mit der Benutzung erkennt der Kunde diese an.
§ 4 - Lieferung
Die Lieferung des Vertragsgegenstandes erfolgt grundsätzlich vom
Zentrallager unseres Firmensitzes durch Bereitstellungsanzeige des Vertragsgegenstandes
zur ausschließlichen Verfügung des Kunden -Erfüllungsort-.
Die Kosten der Abnahme und der Versendung nach einem anderen Ort, als
dem Erfüllungsort fallen von der Versandstation an den Kunden zur
Last. Die Wahl des Versandweges und der Versandart, bleibt uns überlassen.
Die Versendung des Vertragsgegenstandes erfolgt grundsätzlich per
Nachnahme.
Teillieferungen sind zulässig.
Bei Softwarekauf liefern wir zu den Programmen zugehöriges Dokumentationsmaterial.
Mit Abschluß eines Wartungsvertrages, sonst nach gesonderter Vereinbarung
und gegen gesonderte Vergütung, werden die vertragsgegenständlichen
Geräte, Zubehörteile und Programme beim Kunden installiert und
deren technische Betriebsbereitschaft hergestellt. Die einschlägigen
Informationen über Dienstleistung und Vertragsinhalt nach §
2 Abs. 2 FernAbsG sind, soweit sie nicht in diesen AGBs enthalten sind,
im Internet abrufbar und werden mit Vertragsabschluß gesondert übersandt
oder auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail über
die vom Kunden bei der Anbahnung des Vertrags angegebene E-Mail-Adresse)
übertragen.
Der Kunde kann uns frühestens nach dem Ablauf von vier Wochen nach
Verzugseintritt der Lieferverpflichtung, eine angemessene Nachfrist zur
Vertragserfüllung setzen. Unterbleibt die Lieferung während
der Nachfrist oder erklären wir uns aus Gründen, die wir nicht
zu vertreten haben, außer Stande, liefern zu können, so kann
der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz
ist ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten die Verzögerung
vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.
Es bleibt uns vorbehalten, einen Vertragsgegenstand abweichend, aber gleichwertig
in der Modifikation oder Konfiguration zu liefern, wie er der aktuellen
Produktionspalette des Produzenten zum Zeitpunkt der Lieferung entspricht.
§ 5 - Preise
Unsere Preise gelten grundsätzlich für die Lieferung ohne Aufstellung,
Montage, Einbau oder Installation vom Zentrallager unseres Firmensitzes,
ausschließlich Verpackung und Versand.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer Lieferzeit
von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend der vom Hersteller zwischenzeitlich
vorgegebenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung
mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht.
Dieses Kündigungsrecht muß der Kunde unverzüglich nach
Mitteilung der Preiserhöhung geltend machen.
Der Kaufpreis ist zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (§ 6), zur
Zahlung fällig. Rechnungen sind ohne Abzug zu zahlen. Bei Verzug
sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den
Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes
vom 09.06.1998 zu verlangen. Uns bleibt der Nachweis eines höheren,
dem Kunden der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 6 - Gefahrenübergang
Die Gefahr des Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung
des Vertragsgegenstandes geht auf den Kunden über mit Anzeige der
Bereitstellung am Erfüllungsort; bei Versand, sobald wir den Vertragsgegenstand
der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben
haben, falls die Belieferung sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten
hat, verzögert, mit der Anzeige der Versandbereitschaft.
Bei Versand wird die Lieferung des Vertragsgegenstandes auf Wunsch und
Kosten des Kunden von uns namens und im Auftrag des Kunden gegen Bruch-,
Transport- und Feuerschäden versichert.
Mit Gefahrenübergang gilt der Vertragsgegenstand beim Kunden als
eingegangen im Sinne von § 3 FernAbsG.
§ 7 - Gewährleistung
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel am Vertragsgegenstand vor, so
sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung
unter Einschluß des Subsitutionsrechts gem. § 4 Ziff. 7 berechtigt.
Für die Durchführung der Mangelbeseitigung hat uns der Kunde
den Vertragsgegenstand auf seine Kosten und Gefahr am Erfüllungsort
zur Verfügung zu stellen mit einem Nachweis des Zeitpunkts des Gefahrübergangs.
Die Auslieferung des Vertragsgegenstandes nach Durchführung der Mängelbeseitigung,
oder des Substituts erfolgen entsprechend § 4.
Ein von uns zu vertretender Mangel liegt nicht vor, wenn der am Vertragsgegenstand
aufgetretene Mangel unter Beachtung der Betriebsanleitung oder des Dokumentationsmaterials
behoben werden kann.
Die Gewährleistung erlischt, wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes
abweichend von der Betriebsanleitung, den Vorgaben des Dokumentationsmaterials
oder der Wartungshinweise erfolgt, Teile ausgewechselt oder Materialien
eingesetzt werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder
sonstwie Änderungen und Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu
autorisierten Stellen vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde weist
nach, daß der Mangel unabhängig davon entstanden ist. Gleiches
gilt, wenn uns der Kunde den Mangel am Vertragsgegenstand nicht unverzüglich
mitteilt und den Vertragsgegenstand zur Mangelbeseitigung zur Verfügung
stellt.
Für die Überprüfung eines Mangels des Vertragsgegenstandes,
für den unsere Eintrittspflicht im Rahmen der Gewährleistung
nicht besteht, sind wir berechtigt, nach Arbeitsanfall und nach Maßgabe
unserer betriebsüblichen Kostensätze gegenüber dem Kunden
gesondert abzurechnen.
Schlägt die Mangelbeseitigung wiederholt fehl, oder sind wir zur
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der
Lage, oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist
hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde
berechtigt, eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen; der Anspruch
auf Wandlung ist ausgeschlossen.
Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche
einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden,
sind ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkung nach Ziff. 6 gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann
nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadensersatzansprüche geltend macht, sowie dann, wenn fahrlässig
eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird. In diesen Fällen
ist die Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrenübergang.
Die wird durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht unterbrochen.
Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit diesen kein Anspruch aus unerlaubter Handlung zu Grunde liegt.
Bei der vertragsgemäß geschuldeten Lieferung von gebrauchten
Vertragsgegenständen schließen wir jede Verpflichtung zur Gewährleistung
aus.
§ 8 - Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich
nach Empfang auf unrichtige oder unvollständige Lieferung zu überprüfen.
Die verkaufte Software darf weder ganz, noch teilweise Dritten überlassen
werden. Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyright-Vermerke und Eigentumsangaben
an der Software in keiner Form verändern.
Beim Einsatz der Software trägt das Risiko des Datenausfalls durch
das Versäumnis einer täglichen Datensicherung ausschließlich
der Kunde.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Ausfuhr des Vertragsgegenstandes
die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes, die COCOM-Bestimmungen
sowie die US-Export Administration Regulations zu beachten.
§ 9 - Widerrufsrecht
Dem Kunden steht hinsichtlich seiner auf Abschluß des Vertrages
gerichteten Willenserklärung ein Widerrufsrecht nach § 3 FernAbsG
zu:
a) Der Widerspruch muß keine Begründung erhalten und schriftlich,
auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung
der Vertragsgegenstände innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist
beginnt unter der Voraussetzung der Erfüllung unserer Informationspflichten
gem. §2 Abs 3 FernAbsG mit dem Eingang der Vertragsgegenstände
beim Kunden. Mit Gefahrenübergang gilt der Vertragsgegenstand beim
Kunden als eingegangen sowie die Informationen als zugegangen, die den
Vertragsgegenständen beigefügt waren.
b) Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an die Fa.
Ethernetworks, Thebäerstrasse 30, 54292 Trier.
c) Die Rücksendung der Vertragsgegenstände als Widerruf oder
als Folge der Verpflichtung des Kunden nach §361 a Abs. 2 BGB hat
der Kunde auf unsere Kosten und Gefahr vorzunehmen, ausgenommen bei einem
Warenwert der Vertragsgegenstände bis zu einem Betrag von 40 Euro.
In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung der
Vertragsgegenstände, es sei denn, daß die gelieferten Vertragsgegenstände
nicht den bestellten entsprochen haben.
Das Widerrufsrecht besteht nicht für Vertragsgegenstände, die
die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software zum
Gegenstand haben, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt
worden sind.
§ 10 - Eigentumsvorbehalt
Der gelieferte Vertragsgegenstand bleibt unser Eigentum bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Vertrag - Vorbehaltsware -.
Der Kunde ist zur Verarbeitung oder Umbildung des Vertragsgegenstandes
berechtigt. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes des Vertragsgegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen
Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu der anderen
vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Sind die anderen Gegenstände
als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde uns anteilmäßig
Miteigentum zu übertragen.
Sämtliche dem Kunden hinsichtlich der Vorbehaltsware aus der Weiterveräußerung
oder aus sonstigen Rechtsgründen im Rahmen der Verfügung über
die Vorbehaltsware zustehenden Forderungen tritt er hiermit im voraus
in voller Höhe an uns ab. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen
Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und
nur widerruflich ermächtigt. Die Ermächtigung des Kunden zur
Verfügung über die Vorbehaltsware, ferner zur Einziehung der
abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen,
unberechtigten Verfügungen, sowie bei einer wesentlichen Verschlechterung
der Vermögenslage des Kunden.
Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere
Forderungen aus dem Vertrag insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf
Verlangen des Kunden verpflichtet, die überschießenden Sicherheiten
nach unserer Wahl freizugeben.
Bevorstehende oder vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware
oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich
mitzuteilen.
§ 11 - Erfüllungsort/Sonstiges
Erfüllungsort, sofern nicht anders vereinbart, ist die Zentrale
unseres Firmensitzes in Trier.
Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt deutschem Recht
unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, daß wir seine
im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten
speichern und automatisch verarbeiten.
§ 12 - Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Trier, Deutschland
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